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Impressum / Rechtliche Hinweise
(Anbieterkennzeichnung)
Unternehmensangaben nach § 5 Telemediengesetz
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Viscardi Aktiengesellschaft
Brienner Strasse 1
80333 München
Tel.: +49 - 89 - 25558 - 0
Fax: +49 - 89 - 25558 - 100
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Rechtsanwalt Dr. Heinrich Lübbert
Vorstand: Friedrich-Wilhelm Göbel (CEO), Barbara Münch (COO)
Sitz: München - Amtsgericht München HRB 124583
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE199331260
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Mit Wirkung vom 5. Oktober 2007 ist die Viscardi SECURITIES Wertpapierhandelsbank GmbH auf die VISCARDI AG verschmolzen. Infolge der Verschmelzung existiert die Viscardi SECURITIES Wertpapierhandelsbank GmbH nicht mehr. Ihre Rechtsnachfolgerin ist die VISCARDI AG.
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Lurgiallee 12, D-60439 Frankfurt und Graurheindorfer Strasse 108, D-53117 Bonn.
Die VISCARDI AG ("VISCARDI") ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 (Finanzkommissionsgeschäft), Nr. 10 (Emissionsgeschäft), Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 (Anlagevermittlung), Nr. 2 (Abschlussvermittlung), Nr. 3 (Finanzportfolioverwaltung), Nr. 4 KWG (Eigenhandel) zugelassen.
VISCARDI gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils EUR 20.000,- pro Gläubiger schützt. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder auf Euro lauten. Von der VISCARDI AG ausgegebene Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Soweit die Entschädigungseinrichtung oder ein von ihr Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die VISCARDI AG in entsprechender Höhe Zug um Zug auf die Entschädigungseinrichtung über. Entsprechendes gilt, wenn die Entschädigungseinrichtung die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leitet, das zu seinen Gunsten eröffnet wird. Die VISCARDI AG ist befugt, der Entschädigungseinrichtung oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand (hierzu auch § 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes).
VISCARDI prüft und aktualisiert die Informationen ihrer Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie - gleich aus welchem Rechtsgrund - für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit beruht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens VISCARDI.
Diese Webseiten enthalten Verweise auf Webseiten, die von Dritten eingerichtet wurden. VISCARDI hat keinerlei Kontrolle über diese Webseiten und die dort angebotenen Informationen, Waren oder Dienstleistungen. VISCARDI übernimmt daher keinerlei Verantwortung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für den Inhalt der Webseiten Dritter.
Des Weiteren behält sich VISCARDI das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Inhalt und Struktur der VISCARDI Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung durch VISCARDI.
Für gegebenenfalls bestehende oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar und sind nur deutsche Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist München, sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist.
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Die VISCARDI AG ("VISCARDI") ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 (Finanzkommissionsgeschäft), Nr. 10 (Emissionsgeschäft), Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 (Anlagevermittlung), Nr. 2 (Abschlussvermittlung), Nr. 3 (Finanzportfolioverwaltung), Nr. 4 KWG (Eigenhandel) zugelassen.
VISCARDI gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils EUR 20.000,- pro Gläubiger schützt. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder auf Euro lauten. Von der VISCARDI AG ausgegebene Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Soweit die Entschädigungseinrichtung oder ein von ihr Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die VISCARDI AG in entsprechender Höhe Zug um Zug auf die Entschädigungseinrichtung über. Entsprechendes gilt, wenn die Entschädigungseinrichtung die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leitet, das zu seinen Gunsten eröffnet wird. Die VISCARDI AG ist befugt, der Entschädigungseinrichtung oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand (hierzu auch § 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes).
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Bericht zur Offenlegung
| Offenlegungsbericht_2011 | Filesize: 279 K |

